Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
Einbeziehungssatzung für das Flurstück 91 in der Flur 3 der Gemarkung Ellar, „Im Hofacker“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung hat in öffentlicher Sitzung am 10. Juni 2020 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1, Nr. 3 BauGB für das Flurstück 91 in der Flur 3 der Gemarkung Ellar beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit amtlich bekanntgemacht. Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Vorbereitung für die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets nach § 4 BauNVO zur bedarfsgerechten Entwicklung einer Baufläche unter Wahrung der naturschutzrechtlichen Belange. Zur Anwendung gelangt das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB.
Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Waldbrunn (Westerwald)
65620 Waldbrunn (Westerwald), den 30.06.2020
Peter Blum Bürgermeister