Steuerhebesätze, Abgaben und Gebühren der Gemeinde Waldbrunn/Ww.
Steuerhebesätze
Hundesteuer
Kanalbenutzungsgebühr
Wassergeld
Betreuungsgebühren im Kindergarten
Friedhofsgebühren, Bestattungsgebühren
Nutzungsentgelte der Mehrzweckhallen

Steuerhebesätze

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
  220 v. H. des Steuermessbetrages
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)
  220 v. H. des Steuermessbetrages
Gewerbesteuer 310 v. H. des Steuermessbetrages

 Hundesteuer   nach oben

für den ersten Hund 24,60 €
für den zweiten Hund 30,72 €
für den dritten und jeden weiteren Hund 36,84 €.

Kanalbenutzungsgebühr   nach oben

bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,83 €/m³
bei notwendiger Vorreinigung in einer Grundstückskläreinrichtung 4,03 €/m³

Wassergeld   nach oben

Wassergeld einschl. 7 % MwSt 1,95 €/m³

Betreuungsgebühren im Kindergarten   nach oben   Gebührenverordnung als PDF Datei

Betreuungsgebühren
Ganztägige Betreuung für das Einzelkind einer Familie ab dem 3. Lebensjahr 106,00 €/Monat
Ganztägige Betreuung für das Einzelkind einer Familie vom 30. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat 128,00 €/Monat
Halbtägige Betreuung (bis zu 5 Stunden) für das Einzelkind einer Familie vom 24. Lebensmonat bis zum 36. Lebensmonat. 92,00 €/Monat
Betreuungsgebühr für das 2. Kind einer Familie ab den 3. Lebensjahr. 36,00 €/Monat
Für ein drittes und weiteres Kind einer Familie werden keine Betreuungsgebühr erhoben.

Achtung: Die Zweitkinderregelung und Gebührenbefreiung für drittes und weiteres Kind gilt nicht für die Betreuung eines zweiten, dritten oder weiteren Kindes einer  Familie im Alter von 24. Lebensmonaten bis 36. Lebensmonaten.

Ganztagsbetreuung
Ständige Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung 51,13 €/Monat
Nichtständige Ganztagsbetreuung 3,07 €/Tag
U3 Gruppe im Kindergarten Lahr  
Montags bis Freitags    7:30  - 16:30 Uhr 350,00 €/Monat
Montags bis Freitags    7:30  - 14:15 Uhr 270,00 €/Monat
Montags bis Freitags    7:30  - 12:15 Uhr 220,00 €/Monat
Essenspreise
Ständige Teilnahme am Mittagessen 2,56 €/Tag
Sporadische Teilnahme am Mittagessen 3,12 €/Tag

Friedhofsgebühren, Bestattungsgebühren   nach oben   Gebührenverordnung als PDF Datei

Bestattung der Leiche eines Erwachsenen oder eines Kindes vom 5. Lebensjahr ab
in einem Reihengrab 200,00 €
in einem Wahlgrab – Erstbestattung 200,00 €
in einem Wahlgrab - jede weitere Bestattung 230,00 €
Bestattung der Leiche eines Kindes unter 5 Jahren
in einem Reihengrab 100,00 €
in einem Familiengrab - Erstbestattung 100,00 €
in einem Familiengrab - jede weitere Bestattung 100,00 €
Beisetzung von Aschenresten
in einer Urnenreihengrabstätte 70,00 €
in einer Urnenwahlgrabstätte je Urne 70,00 €
in einer Grabstätte für Erdbestattung 150,00 €
in einer Urnennische 70,00 €
Erwerb von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten
für eine Doppelgrabstelle 1000,00 €
für jede weitere Grabstelle je 500,00 €.
für die Überlassung einer zweistelligen Urnenwahlgrabstätte 650,00 €
Erwerb von Nutzungsrechten an einer Reihengrabstätte und Urnenreihengrabstätte
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren 70,00 €
Reihengrab zur Beisetzung eines Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren 140,00 €
Überlassung eines Urnenreihengrabes 70,00 €
Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle und des Aufbahrungsraumes, Friedhofskapelle
Aufbewahrung einer Leiche bis zu 3 Tagen 35,00 €
für jeden weiteren Tag 15,00 €
Aufbewahrung einer Urne bis zu 4 Tagen 20,00 €
für jeden weiteren Tag  7,00 €
Benutzung des Aufbahrungsraumes/der Friedhofskapelle 35,00 €
Reinigung, sofern sie vom Friedhofsträger durchgeführt wird 70,00 €

Nutzungsentgelte der Mehrzweckhallen  nach oben   Gebührenverordnung als PDF Datei

Auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltungen:
bei Kirchweihfesten 15 v. H. des Nettowarenwertes (Wareneinkauf)
bei anderen Veranstaltungen 15 v. H. des Nettowarenwertes (Wareneinkauf)
Küchenbenutzung
bei Kirchweihfesten 15 v. H. des Nettowarenwertes
bei anderen Veranstaltungen 15 v. H. des Nettowarenwertes

Wird jedoch innerhalb von 7 Tagen, gerechnet vom Tage der Veranstaltung an, der Wurstwareneinkaufspreis nicht nachgewiesen, werden folgende Pauschalen erhoben

bei Kirchweihfesten 76,89 €/Tag
bei anderen Veranstaltungen 40,90 €/Tag

Nicht auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltungen  nach oben

Mehrzweckhalle Ellar
gesamte Halle 76,69 € /Tag
Thekenraum/Konferenzraum einschl. Küche 51,13 €/Tag
Mehrzweckhalle Hausen
gesamte Halle 76,69 €/Tag
Thekenraum, Konferenzraum einschl. Küche 51,13 €/Tag
Dorfgemeinschaftshaus Fussingen
gesamte Halle 76,69 € /Tag
Thekenraum, Konferenzraum einschl. Küche 51,13 €/Tag
Fremdenverkehrsraum 25,56 €/Tag
Turnhalle Lahr
Pauschale 76,69 € pro Tag
Mehrzweckhalle Hintermeilingen
Pauschale 76,69 € pro Tag
Küchenbenutzung
Pauschale 25,56 € pro Tag
Geschirr
Pauschale, zuzüglich Ersatz der beschädigten Teile 25,56 € pro Tag
Mehrtägige Nutzung der Mehrzweckhallen und des Inventars
Für jeden weiteren Tag der Nutzung ½ der Gebühr
Ausleihen eines
Tischs 1,02 € bis zu drei Tagen
Stuhls 0,26 € bis zu 3 Tagen

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